vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 4 Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1964

Artikel 4

Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des dritten Monats nach jenem Zeitpunkt in Kraft, in dem sich die Vertragsstaaten durch Notenwechsel darüber unterrichten, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für ihr Inkrafttreten erfüllt sind.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2018

Gesetzesnummer

10005275

Dokumentnummer

NOR12058855

alte Dokumentnummer

N4196434415L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)