Artikel 4
Schüler österreichischer Staatsbürgerschaft haben zur Schule nach Maßgabe des vorhandenen Platzes freien Zutritt, sofern sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können, und dadurch die Aufnahme von Kindern mit Englisch als Mutter- oder Umgangssprache nicht beeinträchtigt wird.
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