Artikel 45
Immunität der Archive
Die Archive des Fonds sowie allgemein sämtliche im Eigentum oder Besitz des Fonds befindlichen Schriftstücke sind ohne Rücksicht auf ihren Aufbewahrungsort unverletzlich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)