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Artikel 45 Afrikanischer Entwicklungsfonds

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.1981

Artikel 45

Immunität der Archive

Die Archive des Fonds sowie allgemein sämtliche im Eigentum oder Besitz des Fonds befindlichen Schriftstücke sind ohne Rücksicht auf ihren Aufbewahrungsort unverletzlich.

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