ARTIKEL 42
Direkte Kontakte zwischen den Menschen
Die Vertragsparteien erkennen den Wert direkter Kontakte zwischen den Menschen und auch den Beitrag solcher Kontakte zur besseren Verständigung zwischen der Europäischen Union und Neuseeland an und kommen überein, diese Kontakte gegebenenfalls zu fördern, zu unterstützen und zu vertiefen. Kontakte dieser Art können auch den Beamtenaustausch und Kurzzeit-Praktika für Postgraduierte einschließen.
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2022
Gesetzesnummer
20011985
Dokumentnummer
NOR40246643
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