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Artikel 3 Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.2021

Artikel 3

Kosten

(1) Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostentabelle in derAnlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar (gerundet auf eine Dezimalstelle, genaue Kostenangaben siehe Anlage 3):

in Mio. €

2021

2022

2023

2024

2025

2026

SUMME

Planungen Vorprojekt

0,5

0,6

0,7

0,0

0,0

0,0

1,8

Planungen Einreichprojekt

0,0

3,0

6,0

6,2

6,3

3,2

24,7

Planungen Gesamtkosten

0,5

3,5

6,8

6,2

6,3

3,2

26,5

        

(2) Die Gesamtkosten der Planungen nach Abs. 1 beruhen auf der Preisbasis 2020. Sie sind mit 2 % pro Jahr auf das Projektende vorausvalorisiert.

(3) Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Abs. 2 sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten der Planungen in Abhängigkeit von deren Planungsfortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2024

Gesetzesnummer

20011643

Dokumentnummer

NOR40237580

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