Artikel 26
Beziehungen zwischen den Regierungen
Dieses Abkommen gilt unbeschadet etwaiger bestehender diplomatischer oder konsularischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Beziehungen zwischen den Regierungen
Dieses Abkommen gilt unbeschadet etwaiger bestehender diplomatischer oder konsularischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien.
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