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Artikel 24 Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1983

Artikel 24

Der Generalsekretär des Europarats notifiziert den Mitgliedstaaten des Europarats, jedem Unterzeichnerstaat, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, sofern sie Unterzeichner dieses Übereinkommens ist, und jeder Vertragspartei

  1. a) jede Unterzeichnung,
  2. b) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde,
  3. c) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Übereinkommens nach den Artikeln 19 und 20,
  4. d) jede nach Artikel 13 Absatz 3 übermittelte Information,
  5. e) jeden nach Artikel 15 ausgearbeiteten Bericht,
  6. f) jede Änderung oder jeden neuen Anhang, die nach den Artikeln 16 und 17 beschlossen werden, und den Zeitpunkt, zu dem die Änderung oder der neue Anhang in Kraft tritt,
  7. g) jede nach Artikel 21 Absätze 2 und 3 abgegebene Erklärung,
  8. h) jeden nach Artikel 22 Absätze 1 und 2 gemachten Vorbehalt,
  9. i) die Zurücknahme jedes Vorbehaltes nach Artikel 22 Absatz 4,
  10. j) jede nach Artikel 23 vorgenommene Notifikation und den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

Geschehen zu Bern, am 19. September 1979 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt jedem Mitgliedstaat des Europarats, jedem Unterzeichnerstaat, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, sofern sie Unterzeichner ist, sowie jedem Staat, der zur Unterzeichnung dieses Übereinkommens oder zum Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeladen worden ist, beglaubigte Abschriften.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde, Genehmigungsurkunde

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2018

Gesetzesnummer

10010447

Dokumentnummer

NOR12133075

alte Dokumentnummer

N8198314884L

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