Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf die Vollstreckung von durch den Gerichtshof verhängten Strafen in Haftanstalten beziehen, die von Österreich zur Verfügung gestellt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
