Artikel 1
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 17. März 2000 und 3. Oktober 2001, mit denen die Ausführungsordnung und das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 196/2000) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse beim Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt 8–10) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2020
Gesetzesnummer
20011144
Dokumentnummer
NOR40222905
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