vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.1.2002

Artikel 1

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 17. März 2000 und 3. Oktober 2001, mit denen die Ausführungsordnung und das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 196/2000) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse beim Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt 8–10) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2020

Gesetzesnummer

20011144

Dokumentnummer

NOR40222905

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)