Artikel 1
- 1. Die Anschlußstelle Salzburg/Mitte der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadt Salzburg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen der Anschlußstelle Salzburg/Mitte liegen zwischen AB-km 291,4 und AB-km 292,2 und stellen die Verbindung zu dem unter Punkt 2 verordneten Abschnitt der B 155 Münchener Straße her.
- 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 155 Münchener Straße wird im Bereich der Stadt Salzburg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 4,596, führt über einen Verteilerkreis mit Einbindung der unter Punkt 1 festgelegten Rampen der Anschlußstelle Salzburg/Mitte und bindet bei km 5,112 wieder in den Bestand ein.
- 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen sowie der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Stadt Salzburg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 98021/099b im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)