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Artikel 1 Straßenverlauf der A 1 West Autobahn und der B 155

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.4.1999

Artikel 1

  1. 1. Die Anschlußstelle Salzburg/Mitte der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadt Salzburg wie folgt bestimmt:

    Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen der Anschlußstelle Salzburg/Mitte liegen zwischen AB-km 291,4 und AB-km 292,2 und stellen die Verbindung zu dem unter Punkt 2 verordneten Abschnitt der B 155 Münchener Straße her.

  1. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 155 Münchener Straße wird im Bereich der Stadt Salzburg wie folgt bestimmt:

    Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 4,596, führt über einen Verteilerkreis mit Einbindung der unter Punkt 1 festgelegten Rampen der Anschlußstelle Salzburg/Mitte und bindet bei km 5,112 wieder in den Bestand ein.

  1. 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen sowie der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Stadt Salzburg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 98021/099b im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

    § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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