ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung die ihnen in Artikel 1 des Abkommens gegeben wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)