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Artikel 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1978

Die Anwendung der Art. 1 und 2 wurde gemäß Art. 8 vorübergehend ausgesetzt, sodass diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind (vgl. BGBl. Nr. 405/1981).

Artikel 1

Österreichische Staatsbürger, die einen gültigen österreichischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Philippinen einreisen und sich dort 59 Tage aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2023

Gesetzesnummer

10005442

Dokumentnummer

NOR12060190

alte Dokumentnummer

N4197732022L

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