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Artikel 2 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1978

Die Anwendung der Art. 1 und 2 wurde gemäß Art. 8 vorübergehend ausgesetzt, sodass diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind (vgl. BGBl. Nr. 405/1981).

Artikel 2

Philippinische Staatsangehörige, die einen gültigen philippinischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort 2 Monate aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2023

Gesetzesnummer

10005442

Dokumentnummer

NOR12060191

alte Dokumentnummer

N4197732023L

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