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ARTIKEL 1 Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG und Ukraine

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2013

ARTIKEL 1

Zielsetzung des Abkommens

Durch das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.

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