Artikel 1
Die Multilaterale Vereinbarung M73 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in faserverstärkten Kunststofftanks nach neuem Anhang B.1c (BGBl. III Nr. 11/1999) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Belgien 15. Juli 1998
Norwegen 3. August 1998
Slowakei 30. September 1998
Die Kundmachung im BGBl. III Nr. 11/1999 wird dahingehend berichtigt, daß Deutschland die Vereinbarung nicht am 14. Oktober 1998 sondern am 25. Mai 1998 unterzeichnet hat.
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