Artikel 18
Das Gericht kann, ohne die Sicherungsbeschlagnahme aufzuheben, die Weiterbenützung des Binnenschiffs regeln; zu diesem Zweck kann es anordnen, daß eine von ihm bestimmte Kaution oder andere Sicherheit zu leisten ist.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Gesetzesnummer
20000463
Dokumentnummer
NOR40005239
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