Artikel 14
Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der am 21. April 1967 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Entfall der Beglaubigung, die Übermittlung von Personenstandsurkunden und die Vereinfachung der für die Eheschließung erforderlichen vorangehenden Förmlichkeiten außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2018
Gesetzesnummer
10005802
Dokumentnummer
NOR12063711
alte Dokumentnummer
N4199219226J
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