Artikel 13
Artikel 13. Das vorliegende Übereinkommen wird so bald als möglich ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Budapest erfolgen. Das Übereinkommen wird am 30. Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2021
Gesetzesnummer
10009200
Dokumentnummer
NOR12117993
alte Dokumentnummer
N7193534008L
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