Artikel 12
Die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlichen weiteren Regelungen werden in einem Protokoll zur Durchführung des Abkommens festgelegt, welches folgende Punkte umfassen soll:
- 1. die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Stellen,
- 2. die Art und Weise der gegenseitigen Verständigung, insbesondere die anzuwendenden Formulare und Mustertexte
- 3. die Angaben, die in den Übernahme- und Durchbeförderungsanträgen enthalten sein müssen,
- 4. die Unterlagen und Beweismittel bzw. Mittel zur Glaubhaftmachung, die zur Übernahme erforderlich sind, insbesondere für die Feststellung der Identität und der Staatsbürgerschaft
- 5. Die Art und Weise der gegenseitigen Kontaktaufnahme und dabei einzuhaltende Fristen
- 6. Die Grenzübergänge bzw. die Stellen der Übergabe und
- 7. Art und Verfahren der Kostenerstattung
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