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Artikel 10. Auswirkung multilateraler Abkommen. Luftverkehrsabkommen (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.5.1962

Artikel 10. Auswirkung multilateraler Abkommen.

Das vorliegende Abkommen und seine Anhänge sollen abgeändert werden, soweit dies zur Anpassung an ein für beide Vertragschließenden Teile verbindliches multilaterales Übereinkommen erforderlich ist.

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2019

Gesetzesnummer

10011359

Dokumentnummer

NOR12146871

alte Dokumentnummer

N9196243572L

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