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Artikel 107. StV St. Germain

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.1920

Die Bestimmungen des IV. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Art. 95 bis 117) sind obsolet.

Artikel 107.

Österreich ist für sein Teil damit einverstanden, daß die Seiner kaiserlichen Majestät dem Sultan durch das zu Konstantinopel am 29. Oktober 1888 unterzeichnete Überkommen hinsichtlich der freien Schiffahrt durch den Suezkanal, zuerkannten Befugnisse auf die Regierung Seiner britischen Majestät übergehen.

Es verzichtet auf jede Teilnahme an dem Gesundheits-, See- und Quarantänerat Ägyptens und ist für sein Teil mit dem Übergang der Befugnisse dieses Rates auf die ägyptischen Behörden einverstanden.

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12000999

alte Dokumentnummer

N1192019645S

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