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Anlage zum Frauenförderungsplan Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.12.2025

Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Dezember 2027 (gemäß § 11a Abs. 3 B‑GlBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 6-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.

Zentralstelle:

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (Stichtag 1.4.2025):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Fluktuation

Vor-gaben

v1/1

3

1

2

33,3 %

0,36

50 %

A1/7, v1/5

21

8

13

38,1 %

2,52

50 %

A3/GL, v3/1

8

1

7

12,5 %

0,96

50 %

v4/1

3

0

3

0 %

0,36

50 %

       

Da in den Sektionen I bis VIII der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in der Sektion IX der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2025 angehängt.

Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag neun Sektionsleitungen, 19 Gruppenleitungen, 110 Abteilungsleitungen, sechs Stabstellen, 17 Kompetenzstellenleitungen, 4 Referatsleitungen, sieben Leitungen der Büro Service Stellen, eine Leitung der Zentralen Dienste und des Supportcenters Radetzkystraße sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle und eine Leitung der Amtswirtschaftsstelle (Arbeit) eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Sektionen

9

6

3

66,7 %

Gruppen

17

7

10

41,2 %

Abteilungen

93

52

41

55,9 %

Referatsleitungen, Kompetenzstellen

21

10

11

47,6 %

Büro Service Stellen und Wirtschaftsstellen

4

0

4

0 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Sektionen

17

7

10

41,1 %

Gruppen

25

13

12

52 %

Abteilungen

93

56

37

60,2 %

Referatsleitungen, Kompetenzstellen

-

-

-

-

Büro Service Stellen und Wirtschaftsstellen

4

3

1

75 %

     

Sozialministeriumservice:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten mehr als zwei Drittel beträgt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (1.4.2025):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Fluktuation

Vor-gaben

A1/5, A1/6, v1/4

12

4

8

33,3 %

1,44

50 %

A1/7

1

0

1

0 %

0,12

-

v4/1

1

0

1

0 %

0,12

-

       

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2025 angehängt.

Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Stabsabteilungsleitung, vier Supportleitungen, 34 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Amtsleitung

1

0

1

0 %

Landesstellenleitung,
Stabsabteilungsleitung

8

3

5

37,5 %

Abteilungsleitung

34

24

10

70,6 %

Leitung Ärztlicher Dienst

8

6

2

75 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Amtsleitung

1

-

1

100 %

Landesstellenleitung,
Stabsabteilungsleitung

8

4

4

50 %

Abteilungsleitung

31

20

11

64,5 %

Leitung Ärztlicher Dienst

4

3

1

75 %

     

Arbeitsinspektion:

Bei der Nachbesetzung von Amtsleitungen, Amtsleitungsstellvertretungen und Abteilungsleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (1.4.2025):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Fluktuation

Vor-gaben

A1/1, A1b/1, v1/1

71

18

53

25,4 %

8,52

50 %

A1/3. A1/4, v1/3

29

8

21

27,6 %

3,48

50 %

A1/5, A1/6, v1/4

13

4

9

30,8 %

1,56

50 %

v2/2

1

-

1

0 %

0,12

-

A2/4, v2/3

167

55

112

32,9 %

20,04

50 %

A2/5, v2/4

5

-

5

0 %

0,6

50 %

       

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen in der Arbeitsinspektion, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2025 angehängt.

Insgesamt sind in der Arbeitsinspektion zu diesem Stichtag 15 Amtsleitungen, 34 Abteilungsleitungen sowie 17 Leitungen von Verwaltungsstellen eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Amtsleitung

13

4

9

30,8 %

Abteilungsleitung

28

9

19

32,1 %

Leitung Verwaltungsstelle

16

15

1

93,8 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

Amtsleitung

5

2

3

40 %

Abteilungsleitung

2

-

2

0 %

Leitung Verwaltungsstelle

13

12

1

92,3 %

     

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025

Gesetzesnummer

20013036

Dokumentnummer

NOR40273155

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