Anlage zum Frauenförderungsplan
Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Dezember 2027 (gemäß § 11a Abs. 3 B‑GlBG)
Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 6-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.
Zentralstelle:
Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (Stichtag 1.4.2025):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil | Fluktuation | Vor-gaben |
v1/1 | 3 | 1 | 2 | 33,3 % | 0,36 | 50 % |
A1/7, v1/5 | 21 | 8 | 13 | 38,1 % | 2,52 | 50 % |
A3/GL, v3/1 | 8 | 1 | 7 | 12,5 % | 0,96 | 50 % |
v4/1 | 3 | 0 | 3 | 0 % | 0,36 | 50 % |
Da in den Sektionen I bis VIII der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in der Sektion IX der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2025 angehängt.
Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag neun Sektionsleitungen, 19 Gruppenleitungen, 110 Abteilungsleitungen, sechs Stabstellen, 17 Kompetenzstellenleitungen, 4 Referatsleitungen, sieben Leitungen der Büro Service Stellen, eine Leitung der Zentralen Dienste und des Supportcenters Radetzkystraße sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle und eine Leitung der Amtswirtschaftsstelle (Arbeit) eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.
Leitungsfunktionen
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Sektionen | 9 | 6 | 3 | 66,7 % |
Gruppen | 17 | 7 | 10 | 41,2 % |
Abteilungen | 93 | 52 | 41 | 55,9 % |
Referatsleitungen, Kompetenzstellen | 21 | 10 | 11 | 47,6 % |
Büro Service Stellen und Wirtschaftsstellen | 4 | 0 | 4 | 0 % |
Stellvertretungen der Leitungsfunktionen
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Sektionen | 17 | 7 | 10 | 41,1 % |
Gruppen | 25 | 13 | 12 | 52 % |
Abteilungen | 93 | 56 | 37 | 60,2 % |
Referatsleitungen, Kompetenzstellen | - | - | - | - |
Büro Service Stellen und Wirtschaftsstellen | 4 | 3 | 1 | 75 % |
Sozialministeriumservice:
Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten mehr als zwei Drittel beträgt.
Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (1.4.2025):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil | Fluktuation | Vor-gaben |
A1/5, A1/6, v1/4 | 12 | 4 | 8 | 33,3 % | 1,44 | 50 % |
A1/7 | 1 | 0 | 1 | 0 % | 0,12 | - |
v4/1 | 1 | 0 | 1 | 0 % | 0,12 | - |
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2025 angehängt.
Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Stabsabteilungsleitung, vier Supportleitungen, 34 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.
Leitungsfunktionen
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Amtsleitung | 1 | 0 | 1 | 0 % |
Landesstellenleitung, | 8 | 3 | 5 | 37,5 % |
Abteilungsleitung | 34 | 24 | 10 | 70,6 % |
Leitung Ärztlicher Dienst | 8 | 6 | 2 | 75 % |
Stellvertretungen der Leitungsfunktionen
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Amtsleitung | 1 | - | 1 | 100 % |
Landesstellenleitung, | 8 | 4 | 4 | 50 % |
Abteilungsleitung | 31 | 20 | 11 | 64,5 % |
Leitung Ärztlicher Dienst | 4 | 3 | 1 | 75 % |
Arbeitsinspektion:
Bei der Nachbesetzung von Amtsleitungen, Amtsleitungsstellvertretungen und Abteilungsleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird.
Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (1.4.2025):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil | Fluktuation | Vor-gaben |
A1/1, A1b/1, v1/1 | 71 | 18 | 53 | 25,4 % | 8,52 | 50 % |
A1/3. A1/4, v1/3 | 29 | 8 | 21 | 27,6 % | 3,48 | 50 % |
A1/5, A1/6, v1/4 | 13 | 4 | 9 | 30,8 % | 1,56 | 50 % |
v2/2 | 1 | - | 1 | 0 % | 0,12 | - |
A2/4, v2/3 | 167 | 55 | 112 | 32,9 % | 20,04 | 50 % |
A2/5, v2/4 | 5 | - | 5 | 0 % | 0,6 | 50 % |
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen in der Arbeitsinspektion, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2025 angehängt.
Insgesamt sind in der Arbeitsinspektion zu diesem Stichtag 15 Amtsleitungen, 34 Abteilungsleitungen sowie 17 Leitungen von Verwaltungsstellen eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.
Leitungsfunktionen
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Amtsleitung | 13 | 4 | 9 | 30,8 % |
Abteilungsleitung | 28 | 9 | 19 | 32,1 % |
Leitung Verwaltungsstelle | 16 | 15 | 1 | 93,8 % |
Stellvertretungen der Leitungsfunktionen
Funktion | gesamt | Frauen | Männer | Frauenanteil |
Amtsleitung | 5 | 2 | 3 | 40 % |
Abteilungsleitung | 2 | - | 2 | 0 % |
Leitung Verwaltungsstelle | 13 | 12 | 1 | 92,3 % |
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20013036
Dokumentnummer
NOR40273155
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