Anlage zum Frauenförderungsplan Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2012

Anlage zum Frauenförderungsplan

Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 30.6.2014 (gemäß § 11a. Abs. 3 B‑GlBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.

Zentralstelle:

Zu § 11a. Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

A1/5, A1/6, v1/4

26

13

39

33,3

3

2

A1/7, v1/5

7

4

11

36,4

1

1

A1/9

4

0

4

0

0

0

A2/7

13

2

15

13,3

1

1

A2/8

1

0

1

0

0

0

A5/GL

1

0

1

0

0

0

v5/1

4

0

4

0

0

0

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass, da in den Sektionen III, V und VII der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, vermehrt in den Sektionen I, II, IV und VI der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs.2 Z1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 31.12.2011 angehängt. Jede Person wird nur einmal gezählt; Im Fall, dass eine Person mehrere Funktionen innehat, wird diese Person bei der höheren Funktion ausgewiesen. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.

Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

SektionschefIn

3

4

7

42,9

GruppenleiterIn,
AL mit SL-Stellvertretung

5

9

14

35,7

AbteilungsleiterIn

17

22

39

43,6

FachexpertIn

0

5

5

0

ReferatsleiterIn

1

3

4

25

Bundessozialamt:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten rund zwei Drittel beträgt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

A1/2, v1/2

6

4

10

40

1

1

A1/3, A1/4, v1/3

14

9

23

39,1

2

1

A1/5, A1/6

7

2

9

22,2

1

1

A1/7

1

0

1

0

0

0

A2/7

1

0

1

0

0

0

A5/GL, A5/2, v4/1, h3/1

10

5

15

33,3

1

1

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen im Bundessozialamt, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 31.12.2011 angehängt. Jede Person wird nur einmal gezählt; Im Fall, dass eine Person mehrere Funktionen innehat, wird diese Person bei der höheren Funktion ausgewiesen. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.

Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

AmtsleiterIn

0

1

1

0

LeiterIn Landesstelle, Support

2

8

10

20

LeiterIn Ärztlicher Dienst

4

4

8

50

AbteilungsleiterIn

15

27

42

35,7

Arbeitsinspektorate:

Bei der Nachbesetzung von Amtsleitungen und Amtsleitungsstellvertretungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten die Quote erfüllt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

A1/1, v1/1

41

13

54

24,1

3

2

A1/3, v1/3

23

6

29

20,7

2

2

A1/5

16

2

18

11,1

1

1

A2/1, v2/1

5

1

6

16,7

0

0

v2/2

1

0

1

0

0

0

A2/3, A2/4, v2/3

121

51

172

29,7

11

9

A5/GL, v4/1, h3/1

5

2

7

28,6

0

0

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen in den Arbeitsinspektoraten, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 31.12.2011 angehängt. Jede Person wird nur einmal gezählt; Im Fall, dass eine Person mehrere Funktionen innehat, wird diese Person bei der höheren Funktion ausgewiesen. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.

Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

AmtsleiterIn

2

18

20

10

AbteilungsleiterIn

7

23

30

23,3

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