Anlage1 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Alte FassungIn Kraft seit 23.7.2014

Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Juli 2016 (gemäß § 11a. Abs. 3 B‑GlBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.

Zentralstelle:

Zu § 11a. Abs. 3 B-GlBG:

Es ist weiters darauf Bedacht zu nehmen, dass, da in den Sektionen III, V und VII der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, vermehrt in den Sektionen I, II, IV und VI der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs.2 Z1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2014 angehängt. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.

Leitungsfunktionen

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Bundessozialamt:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten rund zwei Drittel beträgt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen im Bundessozialamt, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2014 angehängt. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.

Leitungsfunktionen

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Arbeitsinspektion:

Anlage1

Bei der Nachbesetzung von Amtsleitungen und Amtsleitungsstellvertretungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten die Quote erfüllt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

A1/5

16

3

19

15,8

1

1

A1/3, v1/3

24

5

29

17,2

2

2

A1/1, v1/1

46

15

61

24,6

4

3

A2/4, v2/3, MBO2/3

124

52

176

29,5

10

8

v2/1

6

0

6

0

-

-

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträger/innen im Bundessozialamt, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2014 angehängt. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.

Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

Amtsleitung

3

17

20

15

Stv. Amtsleitung / Abteilungsleitung

7

23

30

23,3

Leitung der Verwaltungsstelle

20

0

20

100

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

Leitung der Verwaltungsstelle

16

2

18

88,9

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