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Anlage Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

Anlage

Zutaten in Speisen, über deren Herkunft zu informieren ist

  1. 1. Speisen mit Rind-, Kalb-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, wenn Fleisch im Ganzen (z. B. Schnitzel, Braten etc.) und/oder in Teilen (z. B. Gulasch) angeboten wird.
  1. 2. Milch oder Milchprodukte als einzelne Speisen oder als Beilage (Butter, Trinkmilch, Sauerrahm, Topfen, Joghurt natur, Schlagobers oder Käse als Aufschnitt oder im Ganzen).
  1. 3. Speisen mit Milch oder Milchprodukten, die diese als qualitativen Bestandteil enthalten (z. B. Milchshake, Milchreis, Pudding oder Käsespätzle).
  1. 4. Gekochtes Ei (weich oder hart, im Ganzen oder aufgeschnitten), gebratenes Ei, Ei im Glas oder Spiegelei als einzelne Speise oder als Beilage.
  1. 5. Speisen, die Ei (sowie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß oder Trockenei) als qualitativen Bestandteil enthalten (z. B. Eieromelett, Eierspeise etc.).

Schlagworte

Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch, Geflügelfleisch

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2023

Gesetzesnummer

20012196

Dokumentnummer

NOR40251482

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