Anlage
Zutaten in Speisen, über deren Herkunft zu informieren ist
- 1. Speisen mit Rind-, Kalb-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, wenn Fleisch im Ganzen (z. B. Schnitzel, Braten etc.) und/oder in Teilen (z. B. Gulasch) angeboten wird.
- 2. Milch oder Milchprodukte als einzelne Speisen oder als Beilage (Butter, Trinkmilch, Sauerrahm, Topfen, Joghurt natur, Schlagobers oder Käse als Aufschnitt oder im Ganzen).
- 3. Speisen mit Milch oder Milchprodukten, die diese als qualitativen Bestandteil enthalten (z. B. Milchshake, Milchreis, Pudding oder Käsespätzle).
- 4. Gekochtes Ei (weich oder hart, im Ganzen oder aufgeschnitten), gebratenes Ei, Ei im Glas oder Spiegelei als einzelne Speise oder als Beilage.
- 5. Speisen, die Ei (sowie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß oder Trockenei) als qualitativen Bestandteil enthalten (z. B. Eieromelett, Eierspeise etc.).
Schlagworte
Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch, Geflügelfleisch
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2023
Gesetzesnummer
20012196
Dokumentnummer
NOR40251482
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