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Anlage 3 IntV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Anlage 3

Kriterien für Notfallübungen

1. Übungstypen:

Es wird zwischen folgenden Übungstypen unterschieden:

  1. Tabletop-Übung: Alle Übungsteilnehmerinnen/Übungsteilnehmer diskutieren gemeinsam an einem „runden Tisch“ das Übungsszenario. Kommunikation nach außen ist nicht vorgesehen, sondern wird falls notwendig lediglich simuliert. Neue Konzepte, Abläufe, Notfallpläne, Systeme etc. können auf diese Weise getestet und geübt werden.
  2. Teil- und Gesamtnotfallübung: Koordination und Kooperation der beteiligten Organisationen stehen bei diesem Übungstyp im Mittelpunkt. Während bei Teilnotfallübungen eine Auswahl an involvierten Organisationen in die Übung miteinbezogen wird, ist bei einer Gesamtnotfallübung das gesamte Notfallmanagement in die Übung miteinbezogen.
  3. Feldübung: Dieser Übungstyp konzentriert sich auf die Aufgaben und die Koordination der Notfalleinsatzkräfte am Einsatzort.

2. Übungsziele und Übungsumfang:

Die Ziele und der Umfang einer Notfallübung sind vor der Übung festzulegen. Es sind Vorgaben zu machen, welche Teilbereiche des gesamten Notfallsystems geübt und getestet werden sollen. Die an der Übung teilnehmenden Organisationen, das Ausmaß ihrer Beteiligung, die Dauer der Übung und die Handlungen, die während der Übung ausgeführt werden sollen, sind festzulegen.

3. Übungsintervalle:

Diese sind im Notfallübungsplan, der Teil des Notfallplans ist, für die unterschiedlichen Übungstypen festzulegen.

4. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung:

Es sind Regelungen für die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung von Notfallübungen festzulegen. Die Aufgaben der beteiligten Organisationen sind zu benennen.

5. Übungsorganisation:

Die Übungsorganisation ist vor der Übung festzulegen. Festzulegen sind die Verantwortlichen für die Übungsvorbereitung, die Übungsleitung, die Übungsmoderatorinnen/Übungsmoderatoren, die Verantwortlichen für die Evaluierung der Notfallübung sowie alle sonstigen erforderlichen Übungsteilnehmerinnen/Übungsteilnehmer einschließlich Beobachterinnen/Beobachter.

6. Übungsszenario und Übungsanweisungen:

In der Vorbereitung der Notfallübung sind das Übungsszenario festzulegen und Übungsanweisungen auszuarbeiten. Das Übungsszenario hat eine Beschreibung der wichtigsten Ereignisse und des Zeitpunkts ihres Eintretens während der Übung, ein technisches Szenario, eine detaillierte Ablaufbeschreibung sowie die Informationen und Inputdaten, die während der Übung zur Verfügung gestellt werden, zu beinhalten.

7. Übungsdokumentation:

Eine Übungsdokumentation ist zu erstellen. Diese Dokumentation hat eine Auflistung der Übungsteilnehmerinnen/Übungsteilnehmer, eine detaillierte Beschreibung des Übungsszenarios, die Übungsanweisungen, eine Zusammenfassung des Übungsablaufs und die Ergebnisse aus der Evaluierung der Übung zu enthalten.


Schlagworte

Teilnotfallübung

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020

Gesetzesnummer

20011252

Dokumentnummer

NOR40225673

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