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Anlage 1 KeramikV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.7.2006

Anlage 1

Höchstwerte für Schwermetalle, die aus Gebrauchsgegenständen auf Lebensmittel übergehen dürfen

Gebrauchsgegenstände:

Blei

Cadmium

nicht füllbar; füllbar mit einer Fülltiefe bis 25 mm ………..

0,8 mg/dm2

0,07mg/dm2

füllbar mit einer Fülltiefe von mehr als 25 mm ……………

4 mg/l

0,3 mg/l

zum Kochen oder Backen, zum Verpacken oder Lagern mit einem Füllvolumen größer als 3 Liter ………………………

1,5 mg/l

0,1 mg/l

   

Gebrauchsgegenstände

Zink

Antimon

Barium

mit einem Füllvolumen

   

– bis 1 Liter ……………………………………..

3 mg *)

1 mg *)

1 mg *)

– größer als 1 Liter ……………………………....

3 mg/l

1 mg/l

1 mg/l

    

_______________

*) Bezogen auf das Füllvolumen

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2017

Gesetzesnummer

10010737

Dokumentnummer

NOR40079737

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