§ 5.
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien in österreichisches Recht umgesetzt:
- Richtlinie 84/500/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. Nr. L 277 vom 20. Oktober 1989),
- Richtlinie 2005/31/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 84/500/EWG des Rates hinsichtlich einer Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften und hinsichtlich der Leistungskriterien für die Methode zur Analyse von Keramikgegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. Nr. L 110 vom 30. April 2005).
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2017
Gesetzesnummer
10010737
Dokumentnummer
NOR40079733
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