Anlage 15
Zu § 70 Abs. 1
Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen
Ein Sicherheitsbericht hat insbesondere zu enthalten:
- – allgemeine Beschreibung der Entsorgungsanlage
- – Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere hinsichtlich technische Auslegung und Sicherheit
- – Standortmerkmale, im Hinblick auf
- – geografische, topografische und demografische Daten
- – meteorologische Faktoren
- – geologische, hydrologische und seismologische Verhältnisse
- – aktuelle Beschreibung der Entsorgungsanlage und ihrer Einrichtungen
- – Gebäudestrukturen und Komponenten
- – technische Sicherheitseinrichtungen
- – elektrische Energieversorgung
- – Hilfssysteme, einschließlich Lüftung sowie Brandschutz
- – aktuelle Beschreibung der Handhabungs- und Lageraktivitäten
- – Darstellung des Betriebes und der Betriebssicherheit
- – Beschreibung der betrieblichen Abläufe
- – Strahlenschutz
- – Beschreibung der Betriebsorganisation und des integrierten Managementsystems
- – Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Sicherheitskultur
- – Aus- und Fortbildung des Personals und der Strahlenschutzbeauftragten
- – Betriebsvorschriften insbesondere für sicherheitsrelevante Arbeitsvorgänge
- – Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- – Wiederholungsprüfungen
- – Beschreibung der Vorkehrung zur Minimierung der betrieblich erzeugten Abfälle
- – Beschreibung der Inbetriebnahme, Bewertung der dabei festgestellten Abweichungen, einschließlich der Gründe für Abweichungen
- – Definition eines angemessenen Programms für den kontinuierlichen Nachweis, dass die Abfallgebinde langfristig den festgelegten Lagerbedingungen unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen im Lager entsprechen
- – Überblick über den aktuellen Stand des Stilllegungskonzeptes
- – Darstellung des Sicherungsstatus der Entsorgungsanlage
- – Darstellung technischer und organisatorischer Vorkehrungen
- – Darstellung der Ergebnisse der Sicherheits-/Störfallanalyse unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards (insbesondere Publikationen der Internationalen Atomenergieorganisation), insbesondere
- – zugrunde gelegtes Störfallspektrum
- – Abschätzungen von ereignisbedingten Freisetzungen radioaktiver Stoffe
- – Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von strahlenschutzrelevanten Ereignissen auf Mensch und Umwelt
- – Nachweis der Einhaltung der Sicherheitskriterien und radiologischen Grenzwerte
- – Überblick über die Notfallvorsorge, insbesondere die anlageninterne, einschließlich Notfallplan
- – Sicherheitstechnische Bewertung zum Nachweis der Erfüllung aller sicherheitstechnischen Voraussetzungen sowie der behördlichen Anforderungen durch:
- – Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte
- – Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, sofern möglich
- – Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Maßnahmen
- – Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit
Schlagworte
Handhabungsaktivität, Ausbildung, Wartungsmaßnahme, Schutzvorkehrung
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Gesetzesnummer
20011249
Dokumentnummer
NOR40225545
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