§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 423/1983
Inkrafttretensdatum
01.10.1983
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Langtitel
ABKOMMEN
ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER
DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN
StF: BGBl. Nr. 423/1983
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1 und 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juli 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,
- vom Wunsche geleitet, zu einer weiteren Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten beizutragen,
- im Sinne des übereinkommens zur Förderung der kulturellen Beziehungen vom 14. März 1952, *1)
- unter Respektierung der jeweils geltenden Verträge über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade,
- unter Berücksichtigung der in den beiden Vertragsstaaten das Universitäts- und Studienwesen regelnden Vorschriften,
wie folgt übereingekommen:
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
