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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Armenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.11.2002

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Armenien)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Armenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 12/2003

Inkrafttretensdatum

12.11.2002

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 12/2003 (NR: GP XXI RV 928 VV S. 101. BR: AB 6640 S. 687.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. Oktober bzw. 12. November 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 12. November 2002 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die REGIERUNG DER Republik Österreich und DIE REGIERUNG DER REPUBLIK Armenien, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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