7.Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die auszubildende Person kann |
- 7.1.1 die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten beurteilen.
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- 7.1.2 unterschiedliche Massivhölzer und Holzwerkstoffe sortieren und lagern.
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- 7.1.3 die geeignete Holzart je nach Einsatzbereich auswählen und anschließend den entsprechenden konstruktiven und chemischen Holzschutz anwenden.
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- 7.1.4 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften (zB U (Wärmedurchgangskoeffizient)-Wert, G (Gesamtenergiedurchlassgrad)-Wert) von im Betrieb zum Einsatz kommenden Glasarten (zB Floatglas /Flachglas, Isolierglas, 4-fach-Verglasung, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Einscheiben-Sicherheitsglas – ESG, Verbundsicherheitsglas – VSG, Brandschutzglas) beschreiben und je nach Einsatzbereich (zB Fensterglas oder Absturzsicherung) und Anforderungen (zB Normen) auswählen.
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- 7.1.5 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Werkstoffe (zB Metalle, Kunststoffe) beschreiben.
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- 7.1.6 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Hilfsstoffe (zB Klebstoffe, Abdichtungsmaterialien, Dämmmaterialien, Beschläge, Lacke, Lasuren, Öle, Wachs) beschreiben.
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- 7.1.7 die Anwendung des für Montagetätigkeiten notwendigen Montage- und Befestigungsmaterials (zB Montageanker, Rahmendübel, Fensterwinkel, Dämmstoff, Versetzhilfsmittel, Trag- und Distanzklötze, Schrauben) und des dazu benötigten Werkzeuges beschreiben.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
- 7.2.1 technische Zeichnungen für die Herstellung und Montage von Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren lesen und erstellen.
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- 7.2.2 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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- 7.2.3 die Vorgaben, insbesondere der ÖNORM B 5320, betreffend den Einbau von Fenstern sowie die Richtlinien betreffend den Einbau von Fensterbänken, den Anschluss von Fassade und Sonnenschutz sowie zur Bauwerksabdichtung in ihrem Tätigkeitsbereich berücksichtigen und umsetzen.
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7.3Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
- 7.3.1 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.
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7.4Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
- 7.4.1 Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten sowie bestückte Werkzeuge behandeln.
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7.5 Grundlagen der Fenster- und Türentechnik |
Die auszubildende Person kann |
- 7.5.1 die bauphysikalischen Grundlagen betreffend die Gebäudehülle in Bezug auf Undichtheiten (zB Feuchtigkeitsschäden), Wärmedämmung (zB Entstehung von Wärmebrücken) und Luftdichtheit sowie deren Auswirkungen (zB Schimmelbildung) in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten erläutern.
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- 7.5.2 den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren sowie die Faktoren (zB Kundenwünsche, Anforderungen an Verglasung, Form, Farbe, Größe, Schallschutz), welche deren Konstruktion beeinflussen, beschreiben.
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- 7.5.3 die Funktion der unterschiedlichen Beschlags- und Verschlusssysteme (zB mechanisch, elektrisch) sowie deren Anordnung und Montage erläutern.
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- 7.5.4 den Einsatzbereich, die Funktion und Montage von Fensterzubehörartikeln (zB Rahmenverbreiterungen, Beschattung, Lüftungs- und Überwachungssysteme) beschreiben.
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- 7.5.5 die Anforderungen an Abdichtungssysteme (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB spritzbare Dichtmaterialien, imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff [Fugenband] multifunktionale Dichtbänder, Fugendichtbänder und Fugendichtfolien) und Anwendung erklären.
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8.Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
8.1 Produktionsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 8.1.1 das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
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- 8.1.2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
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- 8.1.3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
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- 8.1.4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Fensterindustrie (zB zunehmendes Umweltbewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.
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8.2Produktion |
Die auszubildende Person kann |
- 8.2.1 die Arten, Anwendungen und Verfahren zur Herstellung von Furnieren erläutern.
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- 8.2.2 die Produktionsschritte (zB Trocknen, Sägen, Hobeln, Bohren, Keilzinken, Fräsen, Spannen, Schleifen, Leimen, Verstanzen, Verpressen, Schweißen) für die Herstellung von Fenstern, Tü- ren und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen erläutern.
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- 8.2.3 den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
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- 8.2.4 Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
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- 8.2.5 Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
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- 8.2.6 Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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- 8.2.7 die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungs- und -veredelungsverfahren für Fensterrahmen, Fensterstöcke, Türen und Hebe-Schiebetüren (zB Vorbehandeln, Schleifen, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen (zB Lackieranlagen, Auftragsmaschinen) beschreiben.
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- 8.2.8 Maschinen zur Oberflächenbehandlung und -veredelung für Fensterrahmen, Fensterstöcke, Türen und Hebe-Schiebetüren (zB Lackieranlagen, Auftragsmaschinen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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- 8.2.9 Beschläge und Dichtungen, Aluschalen und Aluschienen an Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren manuell oder maschinell (zB mit Beschlagsmontageautomaten) anbringen.
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- 8.2.10 die Verglasung einbauen und diese verkleben, versiegeln und mittels Dichtprofilen, Silikon oder Glasleisten manuell oder maschinell (zB mit Klebe-Automaten) abdichten.
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- 8.2.11 Sonderanforderungen (zB Einbruchsschutz) anbringen und montieren sowie elektrische Komponenten (zB Öffnungsmotoren, Fingerprint) nach Montageanleitungen einbauen.
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- 8.2.12 Förderanlagen, (zB Kettenförderer, Rollenförderer, Hubtische, Drehtische, Kettenausschleuser, Vertikalförderer, Verfahrwagen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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8.3Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann |
- 8.3.1 die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
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- 8.3.2 einfache Instandhaltungsarbeiten an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen oder Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.
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8.4Montage |
Die auszubildende Person kann |
- 8.4.1 die anstehende Montage planen und Montagewerkzeug sowie Befestigungs- und Abdichtungsmaterial vorbereiten.
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- 8.4.2 die Montagesituation (zB Vorarbeiten, Montageuntergrund, Maßkontrolle, Anschlüsse für Öffnungsmotoren) sowie andere für die Montage bedeutsame Gegebenheiten (zB Lagermöglichkeiten, Gerüste, Zufahrtsmöglichkeiten) am Montageort abklären und Anforderung anderer Gewerke berücksichtigen.
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- 8.4.3 Ursachen (zB ungeeignetes Montagematerial) für mögliche Montagefehler im Vorhinein erkennen.
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- 8.4.4 die vom Betrieb hergestellten Fenster- bzw. Türstöcke und Fixteile mit geeignetem Montage- und Befestigungsmaterial (zB Montageanker, Rahmendübel, Fensterwinkel, Dämmstoff, Versetzhilfsmittel, Trag- und Distanzklötze, Schrauben) und entsprechendem Werkzeug montieren.
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- 8.4.5 montierte Fenster- bzw. Türstöcke mit geeigneten Abdichtungssystemen (zB spritzbare Dicht-materialien, imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff [Fugenband], multifunktionale Dichtbänder, Fugendichtbänder und Fugendichtfolien) abdichten.
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- 8.4.6 die vom Betrieb hergestellten Fensterflügel und Türblätter einhängen und einstellen und Baustellenverglasung einbauen sowie Sonnenschutz, Insektenschutz und Fensterbänke (innen, außen) montieren.
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- 8.4.7 die einwandfreie Funktion der Fenster, Türen und Hebe-Schiebetüren überprüfen, bei Mängeln Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen und sowohl bei der Abnahme durch als auch der Übergabe an den Kunden/die Kundin mitwirken.
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- 8.4.8 bei Bedarf die Kunden/Kundinnen über die ordnungsgemäße Bedienung sowie die laufende Pflege und Wartung der vom Betrieb hergestellten Fenster, Türen und Hebe-Schiebetüren informieren und beraten.
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- 8.4.9 Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte zu transportieren.
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9.Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
9.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
- 9.1.1 pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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- 9.1.2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
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- 9.1.3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
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- 9.1.4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssystemen) abrufen.
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- 9.1.5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
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- 9.1.6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 9.2.1 das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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- 9.2.2 fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
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- 9.2.3 Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
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- 9.2.4 Funktions- oder Mängelkontrollen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen, Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
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- 9.2.5 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
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