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§ 9 Holztechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Hauptmodul „Fensterbautechnik“

§ 9.

Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules „Fensterbautechnik“:

7.Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik

7.1 Werk- und Hilfsstoffe

Die auszubildende Person kann

  1. 7.1.1 die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten beurteilen.
  1. 7.1.2 unterschiedliche Massivhölzer und Holzwerkstoffe sortieren und lagern.
  1. 7.1.3 die geeignete Holzart je nach Einsatzbereich auswählen und anschließend den entsprechenden konstruktiven und chemischen Holzschutz anwenden.
  1. 7.1.4 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften (zB U (Wärmedurchgangskoeffizient)-Wert, G (Gesamtenergiedurchlassgrad)-Wert) von im Betrieb zum Einsatz kommenden Glasarten (zB Floatglas /Flachglas, Isolierglas, 4-fach-Verglasung, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Einscheiben-Sicherheitsglas – ESG, Verbundsicherheitsglas – VSG, Brandschutzglas) beschreiben und je nach Einsatzbereich (zB Fensterglas oder Absturzsicherung) und Anforderungen (zB Normen) auswählen.
  1. 7.1.5 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Werkstoffe (zB Metalle, Kunststoffe) beschreiben.
  1. 7.1.6 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Hilfsstoffe (zB Klebstoffe, Abdichtungsmaterialien, Dämmmaterialien, Beschläge, Lacke, Lasuren, Öle, Wachs) beschreiben.
  1. 7.1.7 die Anwendung des für Montagetätigkeiten notwendigen Montage- und Befestigungsmaterials (zB Montageanker, Rahmendübel, Fensterwinkel, Dämmstoff, Versetzhilfsmittel, Trag- und Distanzklötze, Schrauben) und des dazu benötigten Werkzeuges beschreiben.

7.2 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 7.2.1 technische Zeichnungen für die Herstellung und Montage von Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren lesen und erstellen.
  1. 7.2.2 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
  1. 7.2.3 die Vorgaben, insbesondere der ÖNORM B 5320, betreffend den Einbau von Fenstern sowie die Richtlinien betreffend den Einbau von Fensterbänken, den Anschluss von Fassade und Sonnenschutz sowie zur Bauwerksabdichtung in ihrem Tätigkeitsbereich berücksichtigen und umsetzen.

7.3Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.3.1 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.

7.4Fertigungstechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.4.1 Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten sowie bestückte Werkzeuge behandeln.

7.5 Grundlagen der Fenster- und Türentechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.5.1 die bauphysikalischen Grundlagen betreffend die Gebäudehülle in Bezug auf Undichtheiten (zB Feuchtigkeitsschäden), Wärmedämmung (zB Entstehung von Wärmebrücken) und Luftdichtheit sowie deren Auswirkungen (zB Schimmelbildung) in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten erläutern.
  1. 7.5.2 den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren sowie die Faktoren (zB Kundenwünsche, Anforderungen an Verglasung, Form, Farbe, Größe, Schallschutz), welche deren Konstruktion beeinflussen, beschreiben.
  1. 7.5.3 die Funktion der unterschiedlichen Beschlags- und Verschlusssysteme (zB mechanisch, elektrisch) sowie deren Anordnung und Montage erläutern.
  1. 7.5.4 den Einsatzbereich, die Funktion und Montage von Fensterzubehörartikeln (zB Rahmenverbreiterungen, Beschattung, Lüftungs- und Überwachungssysteme) beschreiben.
  1. 7.5.5 die Anforderungen an Abdichtungssysteme (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB spritzbare Dichtmaterialien, imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff [Fugenband] multifunktionale Dichtbänder, Fugendichtbänder und Fugendichtfolien) und Anwendung erklären.

8.Kompetenzbereich: Produktionstechnik

8.1 Produktionsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 8.1.1 das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
  1. 8.1.2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
  1. 8.1.3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
  1. 8.1.4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Fensterindustrie (zB zunehmendes Umweltbewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.

8.2Produktion

Die auszubildende Person kann

  1. 8.2.1 die Arten, Anwendungen und Verfahren zur Herstellung von Furnieren erläutern.
  1. 8.2.2 die Produktionsschritte (zB Trocknen, Sägen, Hobeln, Bohren, Keilzinken, Fräsen, Spannen, Schleifen, Leimen, Verstanzen, Verpressen, Schweißen) für die Herstellung von Fenstern, Tü- ren und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen erläutern.
  1. 8.2.3 den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
  1. 8.2.4 Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
  1. 8.2.5 Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
  1. 8.2.6 Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
  1. 8.2.7 die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungs- und -veredelungsverfahren für Fensterrahmen, Fensterstöcke, Türen und Hebe-Schiebetüren (zB Vorbehandeln, Schleifen, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen (zB Lackieranlagen, Auftragsmaschinen) beschreiben.
  1. 8.2.8 Maschinen zur Oberflächenbehandlung und -veredelung für Fensterrahmen, Fensterstöcke, Türen und Hebe-Schiebetüren (zB Lackieranlagen, Auftragsmaschinen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
  1. 8.2.9 Beschläge und Dichtungen, Aluschalen und Aluschienen an Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren manuell oder maschinell (zB mit Beschlagsmontageautomaten) anbringen.
  1. 8.2.10 die Verglasung einbauen und diese verkleben, versiegeln und mittels Dichtprofilen, Silikon oder Glasleisten manuell oder maschinell (zB mit Klebe-Automaten) abdichten.
  1. 8.2.11 Sonderanforderungen (zB Einbruchsschutz) anbringen und montieren sowie elektrische Komponenten (zB Öffnungsmotoren, Fingerprint) nach Montageanleitungen einbauen.
  1. 8.2.12 Förderanlagen, (zB Kettenförderer, Rollenförderer, Hubtische, Drehtische, Kettenausschleuser, Vertikalförderer, Verfahrwagen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.

8.3Instandhaltung

Die auszubildende Person kann

  1. 8.3.1 die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
  1. 8.3.2 einfache Instandhaltungsarbeiten an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen oder Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.

8.4Montage

Die auszubildende Person kann

  1. 8.4.1 die anstehende Montage planen und Montagewerkzeug sowie Befestigungs- und Abdichtungsmaterial vorbereiten.
  1. 8.4.2 die Montagesituation (zB Vorarbeiten, Montageuntergrund, Maßkontrolle, Anschlüsse für Öffnungsmotoren) sowie andere für die Montage bedeutsame Gegebenheiten (zB Lagermöglichkeiten, Gerüste, Zufahrtsmöglichkeiten) am Montageort abklären und Anforderung anderer Gewerke berücksichtigen.
  1. 8.4.3 Ursachen (zB ungeeignetes Montagematerial) für mögliche Montagefehler im Vorhinein erkennen.
  1. 8.4.4 die vom Betrieb hergestellten Fenster- bzw. Türstöcke und Fixteile mit geeignetem Montage- und Befestigungsmaterial (zB Montageanker, Rahmendübel, Fensterwinkel, Dämmstoff, Versetzhilfsmittel, Trag- und Distanzklötze, Schrauben) und entsprechendem Werkzeug montieren.
  1. 8.4.5 montierte Fenster- bzw. Türstöcke mit geeigneten Abdichtungssystemen (zB spritzbare Dicht-materialien, imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff [Fugenband], multifunktionale Dichtbänder, Fugendichtbänder und Fugendichtfolien) abdichten.
  1. 8.4.6 die vom Betrieb hergestellten Fensterflügel und Türblätter einhängen und einstellen und Baustellenverglasung einbauen sowie Sonnenschutz, Insektenschutz und Fensterbänke (innen, außen) montieren.
  1. 8.4.7 die einwandfreie Funktion der Fenster, Türen und Hebe-Schiebetüren überprüfen, bei Mängeln Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen und sowohl bei der Abnahme durch als auch der Übergabe an den Kunden/die Kundin mitwirken.
  1. 8.4.8 bei Bedarf die Kunden/Kundinnen über die ordnungsgemäße Bedienung sowie die laufende Pflege und Wartung der vom Betrieb hergestellten Fenster, Türen und Hebe-Schiebetüren informieren und beraten.
  1. 8.4.9 Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte zu transportieren.

9.Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement

9.1 Automatisierungstechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 9.1.1 pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
  1. 9.1.2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
  1. 9.1.3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
  1. 9.1.4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssystemen) abrufen.
  1. 9.1.5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
  1. 9.1.6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.

9.2Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 9.2.1 das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.2 fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
  1. 9.2.3 Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
  1. 9.2.4 Funktions- oder Mängelkontrollen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen, Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
  1. 9.2.5 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
 

Schlagworte

Verarbeitungsanlage, Oberflächenveredelungsverfahren, Oberflächenveredelung, Holzbearbeitungsanlage, Holzverarbeitungsanlage, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmaschine, Verarbeitungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Montagematerial, Tragklotz, Gattersägeblatt, Bandsägeblatt, Fenstertechnik, Beschlagssystem, Lüftungssystem, Terminplanung, Metallteil, Anwendungsgebiet, Oberflächenbehandlungsverfahren, Montagearbeit, Befestigungsmaterial, Fensterstock, Informationstechnik, Produktqualität, Funktionskontolle

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2024

Gesetzesnummer

20012634

Dokumentnummer

NOR40262965

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