vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 Holztechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Hauptmodul „Sägetechnik“

§ 8.

Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules „Sägetechnik“:

7.Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik

7.1 Werk- und Hilfsstoffe

Die auszubildende Person kann

  1. 7.1.1 die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten beurteilen.
  1. 7.1.2 unterschiedliche Rundhölzer und Schnittholz sortieren und lagern.
  1. 7.1.3 anhand von Schadensbildern die Schädlinge benennen und die Notwendigkeit des Schutzes von Holz (Schädlingsbefall) und die Möglichkeiten dazu (bauliche Maßnahmen, Auswahl geeigneter Holzarten, Anwendung von Holzschutzmitteln) beschreiben.
  1. 7.1.4 die Eigenschaften der unterschiedlichen Produkte wie Schnittholz (zB Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, Massivholzplatten, Hobelware, Profilholz, sägeraue Produkte, Sägenebenprodukte wie Rinde, Sägespäne, Sägemehl, Hackschnitzel) und Furniere (zB Edel- und Deckfurniere, Unterfurniere, Blindfurniere, Absperrfurnier) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

7.2 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 7.2.1 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.

7.3Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.3.1 die bei der Messung von berufstypischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
  1. 7.3.2 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.
  1. 7.3.3 Holz nach Verwendung und optimaler Ausnutzung vermessen, einteilen und einrichten sowie Einschnittsätze, auch computergestützt, berechnen.
  1. 7.3.4 Schnittlisten und Zuschnitte computergestützt erstellen.
  1. 7.3.5 Schnittholz messen, berechnen und sortieren.

7.4Fertigungstechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.4.1 Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten sowie bestückte Werkzeuge behandeln.

8.Kompetenzbereich: Produktionstechnik

8.1 Produktionsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 8.1.1 das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
  1. 8.1.2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
  1. 8.1.3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
  1. 8.1.4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Holzindustrie (zB zunehmendes Umweltbewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.

8.2Produktion

Die auszubildende Person kann

  1. 8.2.1 die Produktionsschritte (zB Trocknen, Sägen, Hobeln, Bohren, Dämpfen, Spannen, Pressen, Schleifen, Leimen) für die Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz (zB Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, Massivholzplatten, Hobelware, Profilholz, sägeraue Produkte, Sägenebenprodukte [zB Rinde, Sägespäne, Sägemehl, Hackschnitzel]) erläutern.
  1. 8.2.2 den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
  1. 8.2.3 Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
  1. 8.2.4 Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen bzw. -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Biegemaschine, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
  1. 8.2.5 Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
  1. 8.2.6 betriebsspezifische Förderanlagen, (zB Rollengänge, Querförderer, Transportbänder, Aufgabetische für Rundholz, Stammzuteiler und Entzerrer, Stammeinleger, Quer- und Längstransportsysteme), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
  1. 8.2.7 betriebsspezifische Trockenanlagen zur Trocknung von Holzprodukten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.

8.3 Lagerung, Verpackung und Logistik

Die auszubildende Person kann

  1. 8.3.1 die betrieblichen Logistikprozesse von der Materialbeschaffung, Materiallagerung und den internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 8.3.2 den Materialfluss in der Produktion sicherstellen und im eigenen Tätigkeitsbereich optimieren.
  1. 8.3.3 die Verfahrensschritte von der fachgerechten Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), über die Verpackung bis hin zum Versand der betriebsspezifischen Produkte mit den dazu notwendigen Maschinen oder Anlagen (zB Stapelanlagen, Lattenmagazine, Paketpressen, Paketumreifungen, Paketfolierungen, Lattenbündel- und Paketieranlagen) samt deren Funktionsweise und Bedienung erläutern.
  1. 8.3.4 Maschinen und Anlagen (zB Stapelanlagen, Lattenmagazine, Paketpressen, Paketumreifungen, Paketfolierungen, Lattenbündel- und Paketieranlagen) für die fachgerechte Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), Verpackung und den Versand der betriebsspezifischen Produkte bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
  1. 8.3.5 Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte betriebsintern zu transportieren.

8.4Instandhaltung

Die auszubildende Person kann

  1. 8.4.1 die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
  1. 8.4.2 einfache Instandhaltungsarbeiten an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen oder Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.

9.Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement

9.1 Automatisierungstechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 9.1.1 pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
  1. 9.1.2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
  1. 9.1.3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
  1. 9.1.4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssystemen) abrufen.
  1. 9.1.5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
  1. 9.1.6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.

9.2 Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 9.2.1 das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.2 fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
  1. 9.2.3 Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
  1. 9.2.4 Funktions- oder Mängelkontrollen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen, die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
  1. 9.2.5 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
 

Schlagworte

Holzverarbeitungsanlage, Holzbearbeitungsanlage, Holzbearbeitungsmaschine, Werkstoff, Edelfurnier, Gattersägeblatt, Bandsäge, Terminplanung, Bandsägeblatt, Quertransportsystem, Lattenbündelanlage, Hebetür, Montagearbeit, Manipulationssystem, Informationstechnik, Produktqualität, Funktionskontolle

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2024

Gesetzesnummer

20012634

Dokumentnummer

NOR40262964

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte