vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9 Bibliotheks- und Museumsordnung für die Österreichische Nationalbibliothek

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2017

Direktor/innenkonferenz

§ 9.

(1) Die Direktor/innenkonferenz ist ein von den Geschäftsführerinnen/den Geschäftsführern der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek gebildetes Forum. Sie dient dem Informationsaustausch und der Beratung mit dem Ziel der Koordinierung von grundsätzlichen und museumsübergreifenden Fragen. Insbesondere werden Fragen der Sammlungs- und Ausstellungspolitik regelmäßig im Rahmen der Direktor/innenkonferenz behandelt.

(2) Die/der Geschäftsführerin/ Geschäftsführer, im Falle von zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern die/der wissenschaftliche Geschäftsführerin/Geschäftsführer, vertritt die wissenschaftliche Anstalt in der Direktor/innenkonferenz

(3) Der Vorsitz in der Direktor/innenkonferenz wechselt zwischen den wissenschaftlichen Anstalten gemäß Bundesmuseen-Gesetz 2002 in jedem Kalenderhalbjahr in alphabetischer Reihenfolge.

(4) Die Vorsitzende/der Vorsitzende beruft in regelmäßigen Abständen die Direktor/innenkonferenz ein, legt die Tagesordnung unter Berücksichtigung allfälliger zusätzlicher Tagesordnungspunkte der/des für Kultur zuständigen Bundesministerin/Bundesministers fest und berichtet der/dem für Kultur zuständigen Bundesministerin/Bundesminister regelmäßig über die Beratungen und Ergebnisse der Direktor/innenkonferenz. Die/der für Kultur zuständige Bundesministerin/Bundesminister oder eine/ein von ihr/ihm entsandter Vertreter/Vertreterin nimmt einmal im Kalenderjahr an der Direktor/innenkonferenz teil.

(5) Werden Angelegenheiten in der Direktor/innenkonferenz behandelt, die das Haus der Geschichte betreffen können, ist dessen wissenschaftliche/r Direktorin/Direktor hinzuzuziehen.

Schlagworte

Sammlungspolitik

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2017

Gesetzesnummer

20009955

Dokumentnummer

NOR40196222

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte