Kapitalmarktsituation
§ 8.
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die positive Korrelation mit der Höhe und Wahrscheinlichkeit zukünftig erwarteter Mindererträge zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20008126
Dokumentnummer
NOR40144826
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