Ausbildung in den Sondergebieten der Landwirtschaft
§ 76
Sondergebiete der Landwirtschaft sind die ländliche Hauswirtschaft, der Gartenbau, der Weinbau einschließlich der Kellerwirtschaft, der Obstbau einschließlich Obstbaumpflege, die Molkerei- und Käsereiwirtschaft, die Fischereiwirtschaft, die Geflügelwirtschaft und die Bienenwirtschaft.
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