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§ 6 TransV 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.1.2018

Meldeformular

§ 6.

Für eine Mitteilung an die FMA gemäß den §§ 130 bis 133 in Verbindung mit § 134 Abs. 1 BörseG 2018 ist die Web-Applikation auf der Internetseite der FMA zu verwenden, welche das Formular in der Anlage elektronisch unterstützt wiedergibt. Für die Mitteilung an den Emittenten und das Börseunternehmen gemäß den §§ 130 bis 133 in Verbindung mit § 134 Abs. 1 BörseG 2018 ist das von der im ersten Satz genannten Web-Applikation automatisch generierte Formular zu verwenden, welches das Formular in der Anlage mit den entsprechend befüllten Daten der jeweiligen Meldung elektronisch unterstützt wiedergibt.

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2017

Gesetzesnummer

20010098

Dokumentnummer

NOR40199743

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)