Ausbildungssperre
§ 62
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ausbildungssperre
§ 62
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.
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