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§ 5 APAB-FRL

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.8.2024

§ 5.

Die Meldung gemäß § 56 Abs. 4 APAG kann auch mittels Abgabe einer Erlaubniserteilung zur Weiterleitung der Fortbildungsmeldung an die APAB im Online-Meldesystem im Mitgliederportal der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, oder mittels des über die Internetseite der APAB zur Verfügung gestellten Formulars, erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2024

Gesetzesnummer

20012660

Dokumentnummer

NOR40264553

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