§ 5.
Die Meldung gemäß § 56 Abs. 4 APAG kann auch mittels Abgabe einer Erlaubniserteilung zur Weiterleitung der Fortbildungsmeldung an die APAB im Online-Meldesystem im Mitgliederportal der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, oder mittels des über die Internetseite der APAB zur Verfügung gestellten Formulars, erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2024
Gesetzesnummer
20012660
Dokumentnummer
NOR40264553
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