zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 4 Z 3
11. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“) Diplomarbeit
§ 56.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
- 1. den Pflichtgegenstand „Kultur- und Eventmanagement“ oder
- 2. den Pflichtgegenstand „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ oder
- 3. den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“ oder
- 4. einen schulautonom eingeführten, im Ausmaß von vier Wochenstunden unterrichteten Pflichtgegenstand oder
- 5. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1 oder 2 und
- a) den Pflichtgegenstand „Religion“ oder „Ethik“ oder
- b) den Pflichtgegenstand „Deutsch“ oder
- c) den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“ oder
- d) den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ oder
- e) den Pflichtgegenstand „Recht“ oder
- f) den Pflichtgegenstand „Geschichte und Politische Bildung“ oder
- g) den Pflichtgegenstand „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“ oder
- h) den Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ oder
- i) einen schulautonom eingeführten Pflichtgegenstand.
Schlagworte
Kulturmanagement, Tagungsmanagement, Seminarmanagement
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2023
Gesetzesnummer
20007846
Dokumentnummer
NOR40253173
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