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BGBl III 54/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

54. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S

54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S

Die Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S (BGBl. III Nr. 20/2008) wurde von Frankreich am 6. Februar 2008 unterzeichnet.

Gusenbauer

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