§ 4.
Die Volumenkonzentration einer Alkohol-Wasser-Mischung ist bei der Messtemperatur im Verhältnis zur Bezugstemperatur von 20 Grad C mit Hilfe von geeichten Alkoholometern zu bestimmen. Zur Feststellung der wahren Stärke bei der Bezugstemperatur und zur Berechnung der Menge an reinem Alkohol in der zu prüfenden Alkohol-Wasser-Mischung sind amtliche Alkoholtafeln oder das amtliche Alkoholrechenprogramm zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020
Gesetzesnummer
10004943
Dokumentnummer
NOR40131361
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)