§ 4
Ergibt sich durch die Maßnahmen gemäß §§ 1 und 2 bei der Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft für die Geschäftsjahre 1972 und 1973 ein Reingewinn, so ist dieser der gesetzlichen Rücklage zuzuweisen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)