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§ 4 Sanierung - Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.1973

§ 4

Ergibt sich durch die Maßnahmen gemäß §§ 1 und 2 bei der Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft für die Geschäftsjahre 1972 und 1973 ein Reingewinn, so ist dieser der gesetzlichen Rücklage zuzuweisen.

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