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§ 4 Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

§ 4.

(1) Die Anmeldung zum Onlineverfahren erfolgt über ein hiefür auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at ) zur Verfügung gestelltes Webformular. Der Unternehmer hat bekanntzugeben:

  1. 1. Name bzw. Firmenbezeichnung
  2. 2. Adresse
  3. 3. E-Mailadresse
  4. 4. Umsatzsteueridentifikationsnummer oder, wenn diese nicht vorhanden ist, eine andere Steueridentifikationsnummer

(2) Dem Anmeldeformular sind folgende Dokumente in elektronischer Form anzuschließen:

  1. 1. ein Firmenbuchauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Registrierung im Sitzstaat
  2. 2. ein Nachweis über die Identität und die Vertretungsbefugnis der die Anmeldung durchführenden Person

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2019

Gesetzesnummer

20010832

Dokumentnummer

NOR40219526

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